Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2022
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§ 1 (Fn 2)
Ziel dieser Verordnung
(1) Ziel dieser Verordnung ist
es,
1. die Wahlen in den Hochschulen und Studierendenschaften
dahingehend, insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Wahlbeteiligung, zu
unterstützen, dass die jeweiligen Stimmen auch in elektronischer Form abgegeben
werden können,
2. zu ermöglichen, dass insbesondere bei der Wahl der Vertreterinnen und
Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat und im Fachbereichsrat sowie der Wahl
des Studierendenparlaments, die jeweils durch Stimmabgabe in elektronischer
Form erfolgt, die Wahlgrundsätze erfüllt werden können,
3. die Barrierefreiheit der Wahlen in den Hochschulen und Studierendenschaften
zu erhöhen und damit den Grundsatz der geheimen Wahl auch für wahlberechtigte
Personen mit Behinderung zu stärken und
4. Wahlen in den Hochschulen und Studierendenschaften
organisatorisch sachgerecht und finanziell angemessen durchzuführen.
(2) Die Wahlgrundsätze der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gelten gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 4 und § 54 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2, Absatz 3 Satz 4 des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2021 (GV. NRW. S. 331) geändert worden ist, sowie gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 4 und § 46 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2, Absatz 2 Satz 4 des Kunsthochschulgesetzes vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2021 (GV. NRW. S. 331) geändert worden ist, für elektronische Wahlen nach Maßgabe dieser Verordnung. Satz 1 gilt auch für den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.
In Kraft getreten am 18. November 2020 (GV. NRW. S. 1056); geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. April 2021 (GV. NRW. S. 439), in Kraft getreten am 8. Mai 2021. |
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§ 1 Absatz 2, § 2 Absatz 1, § 7 Überschrift, Absatz 1 und 2, § 11 Absatz 2 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. April 2021 (GV. NRW. S. 439), in Kraft getreten am 8. Mai 2021. |