Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 8.11.2024
9 / 10 |
§ 9
Beirat
Das für Klimaschutz zuständige Ministerium setzt einen Beirat ein, der die Klimaschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen beratend begleitet. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Bereiche des Landes.
In Kraft getreten am 16. Juli 2021 (GV. NRW. S. 908). |
|