Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 19.3.2025
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§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Klimaschutzgesetz NRW vom 29. Januar 2013 (GV. NRW. S. 33) außer Kraft.
(2) Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz, insbesondere über die Erreichung der Klimaschutzziele nach § 3, berichtet die Landesregierung zum 31. Dezember 2025, im Anschluss daran alle fünf Jahre.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister des
Innern
Zugleich für den Minister der Finanzen
Sowie für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie
Internationales
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Die Ministerin für
Schule und Bildung
Zugleich für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Die Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Zugleich für den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Minister der Justiz
Der Minister für Verkehr
Die Ministerin für
Kultur und Wissenschaft
Zugleich für die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
In Kraft getreten am 16. Juli 2021 (GV. NRW. S. 908). |
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