Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Klimaschutzgesetz NRW vom 29. Januar 2013 (GV. NRW. S. 33) außer Kraft.

(2) Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz, insbesondere über die Erreichung der Klimaschutzziele nach § 3, berichtet die Landesregierung zum 31. Dezember 2025, im Anschluss daran alle fünf Jahre.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister des Innern
Zugleich für den Minister der Finanzen
Sowie für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Die Ministerin für Schule und Bildung
Zugleich für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Zugleich für den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Minister der Justiz

Der Minister für Verkehr

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft
Zugleich für die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 16. Juli 2021 (GV. NRW. S. 908).