Historische SGV. NRW.
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§ 3
Reisekostenzuschuß
Decken die den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern nach den §§ 1 und 2 im Laufe eines Kalendervierteljahres insgesamt zustehenden Reisekostenvergütungen ihre notwendigen Aufwendungen für Dienstreisen und Dienstgänge in Vollstreckungsangelegenheiten nicht, wird auf Antrag in Höhe des Minderbetrages ein Reisekostenzuschuß aus der Landeskasse gewährt.