Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.2.2025
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§ 5
Förderung fußgänger- und fahrradfreundlicher Organisationen
Der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V., im Folgenden AGFS genannt, unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände, um den innerstädtischen Fuß- und Radverkehr zu fördern. Das für Verkehr zuständige Ministerium fördert den AGFS nach Maßgabe der im Haushaltsplan jährlich vorgesehenen Finanzmittel institutionell.
In Kraft getreten am 1. Januar 2022 (GV. NRW. S. 1201). |
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