Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 28
Ausführungsbestimmungen

Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen sonstigen Einzelheiten sind in den Anlagen 5 und 6 geregelt.

Teil 3
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 9. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1252).