Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 28
Ausführungsbestimmungen
Die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen sonstigen Einzelheiten sind in den Anlagen 5 und 6 geregelt.
Teil 3
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2
In Kraft getreten am 9. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1252). |
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