Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
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§ 7
Ergebnisse des Clearingverfahrens
Die Clearingstelle Mittelstand übersendet die Stellungnahme dem jeweils zuständigen Fachressort, der Chefin oder dem Chef der Staatskanzlei, dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium und den Organisationen nach § 6 Absatz 3 des Mittelstandsförderungsgesetzes. Einzelheiten regelt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen.
In Kraft getreten am 7. Mai 2022 (GV. NRW. S. 681). |
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