Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 7. September 2005 (GV. NRW. S. 786), in Kraft getreten am 1.Oktober 2005.

 

§ 2
Farbe, Flagge, Wappen, Siegel

(1) Die Farben des Landschaftsverbandes Rheinland sind grünweiß.

(2) Die Flagge des Landschaftsverbandes Rheinland besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben grün, unten weiß.

(3) Das Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen.

(4) Das Siegel des Landschaftsverbandes Rheinland enthält das Wappen mit der Umschrift "Landschaftsverband Rheinland".

(5) Die Gestaltung von Wappen und Siegel ergibt sich im Einzelnen aus den dieser Satzung als Anlage beigefügten Abbildungen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 748.

Aufgehoben durch Satzung vom 7. September 2005 (GV. NRW. S. 786), in Kraft getreten am 1.Oktober 2005.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 9. November 2001.