Historische SGV. NRW.

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Mit Ablauf des 31. Dezember 2004 (§ 7 Satz 2) außer Kraft getreten.

 

§ 7

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.

Münster, den 15. November 2001

Wurm

Schäfer

Vorsitzender der

Schriftführer der

11. Landschaftsversammlung

11. Landschaftsversammlung

Die vorstehende Satzung wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z. Zt. geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Schäfer
Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 810. Mit Ablauf des 31. Dezember 2004 (§ 7 Satz 2) außer Kraft getreten.