Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 1
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen" im Bereich der Gemeinde Preußisch-Oldendorf, Bezirksregierung Detmold, und der Gemeinde Bad Essen, Bezirksregierung Weser-Ems, ist die Bezirksregierung Detmold. Diese handelt unter Anwendung des in Niedersachsen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Weser-Ems, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Niedersachsen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.
Fn 1 | GV. NRW. 2002 S. 168 |