Historische SGV. NRW.

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Obsolet durch Fristablauf.

 

§ 4
Schlussbestimmungen

Sofern die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 nicht stattfindet, entfällt die Verpflichtung zur Fortzahlung der Überschussbeträge. In diesem Fall sind die bis zum Zeitpunkt der sich darauf beziehenden Feststellung durch die FIFA nicht verbrauchten Mittel, einschließlich etwaiger bis dahin angefallener Zinserträge, vom DFB zu erstatten.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2002 S. 536; 15.11.2005 (GV. NRW. S. 928).

Obsolet durch Fristablauf.

Fn 2

§ 1 Abs. 1 neu gefasst durch Art.1 des ÄndStaatsvertrages v. 15.11.2005 (GV. NRW. S. 928).