Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 2
Satzungsvermögen

Gegenstand der Abspaltung sind die von der NRW.BANK gehaltenen Beteiligungen an der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG und an der Nordwestlotto in Nordrhein-Westfalen GmbH sowie alle sonstigen, dem Geschäft dieser Gesellschaften und ihrer Beteiligungen zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens der NRW.BANK, insbesondere solche Gegenstände, die steuerlich Sonderbetriebsvermögen I und II der NRW.BANK zur Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG darstellen.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 10. Juni 2023 (GV. NRW. S. 313).