Historische SGV. NRW.
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§ 1
Aufgaben und Grundsätze
(1) Aufgabe der Mittelstandspolitik ist es, durch mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen, Fördermaßnahmen und Projekte zur Stärkung und Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft beizutragen.
(2) Prinzipien der Förderung und Stärkung des Mittelstandes sind:
1. die Verbesserung der wirtschaftlichen und administrativen Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft,
2. der grundsätzliche Vorrang der privaten Leistungserbringung gegenüber der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand,
3. die Förderung von Investitionen und Innovationen durch den Abbau von nicht notwendigen Vorschriften.
GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003. Obsolet durch Fristablauf. |
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GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003. |