Historische SGV. NRW.
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§ 20
Weiterentwicklung
Die mittelstandsgerechten Rahmenbedingungen, das Förderinstrumentarium und die Einrichtungen zur Förderung des Mittelstandes werden vom Land zukunftsorientiert weiterentwickelt.
4. Abschnitt:
Öffentliche Aufträge
GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003. Obsolet durch Fristablauf. |
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GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003. |