Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024
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§ 12
Ausgleichsabgabe
In den einzelnen Kapiteln fließen die Einnahmen aus den von den Integrationsämtern für die Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gezahlten Zuschüssen den Titeln der Hauptgruppen 5, 7 und 8 zu.
Abschnitt 4
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen
für den Haushaltsplan
In Kraft getreten am 1. Januar 2024 (GV. NRW. 2023 S. 1414). |
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