Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 7. September 2005 (GV. NRW. S. 788), in Kraft getreten am 1.Oktober 2005.

 

§ 15
In-Kraft-Treten

(1) Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft.

(2) (Fn 3)

Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Rheinland

S c h i t t g e s

Der Schriftführer
der Landschaftsversammlung Rheinland

M o l s b e r g e r

Die vorstehende Neufassung der Betriebssatzung für die Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 6 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung in der z.Zt. geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

- der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 18. Mai 2004

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 297, in Kraft getreten am 26. Juni 2004.

Aufgehoben durch Satzung vom 7. September 2005 (GV. NRW. S. 788), in Kraft getreten am 1.Oktober 2005.

Fn 2

SGV. NRW. 2022.

Fn 3

§ 15 Abs. 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.