Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

14 / 24

§ 14
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem umfasst:

1. ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,

2. ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,

3. spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,

4. ein System zur Identifizierung von begünstigten Personen und

5. ein Kontroll- und Sanktionssystem.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 16. März 2024 (GV. NRW. S. 156).