Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 17
Anwendbarkeit von Vorschriften des GAP-Integriertes Verwaltungs- und
Kontrollsystem-Gesetzes

Für die Beantragung von flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen gelten die §§ 4, 9 und 10 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes entsprechend. Gegenstand des Kontrollsystems sind die Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen.

Teil 6
Gemeinsame Vorschriften für Bienenzuchtsektor-Interventionen und nicht
flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 16. März 2024 (GV. NRW. S. 156).