Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben am 27.11.2001 09:07:27.

 

§ 2
Farbe, Flagge, Wappen, Siegel

(1) Die Farben des Landschaftsverbandes Rheinland sind grün-weiß.

(2) Die Flagge des Landschaftsverbandes Rheinland besteht aus zwei gleichbreiten Querstreifen, oben grün, unten weiß.

(3) Das Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen.

(4) Das Siegel des Landschaftsverbandes Rheinland enthält das Wappen mit der Umschrift ,,Landschaftsverband Rheinland".

(5) Die Gestaltung von Wappen und Siegel ergibt sich im einzelnen aus den dieser Satzung als Anlage beigefügten Abbildungen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1995 S. 120, geändert am 25. 9. 1996 (GV. NW. S. 416), 28. 11. 1996 (GV. NW. S. 520).Aufgehoben durch Neufassung v. 28.9.2001 (GV. NRW. S. 748).

Fn 2

SGV. NW. 2022.

Fn 3

§ 16 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.