Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben am 01.07.2004 14:32:49.

 

§ 16
In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft (Fn 2).

(2) Gleichzeitig wird die von der Landschaftsversammlung Rheinland am 21. Dezember 1995 beschlossene Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime (GV. NRW. 1996 S. 60) aufgehoben.

Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Rheinland

S c h i t t g e s

Der Schriftführer

der Landschaftsversammlung Rheinland

M o l s b e r g e r

Die vorstehende Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 6 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung NW in der z.Zt. geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung NW kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

- der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 28. September 2001

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 752.Aufgehoben durch Bekanntmachung der Neufassung der Satzung v. 18.5.2004 (GV. NRW. S. 294); in Kraft getreten am 1. Juli 2004.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 9. November 2001.