Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben am 01.07.2004 14:34:59.

 

§ 4
Gliederung

(1) Die Rheinischen Kliniken/die Rheinische Klinik für Orthopädie Viersen bilden/bildet einen Betriebsbereich Krankenhaus, der seinerseits in ärztlich verantwortlich geleitete Abteilungen gegliedert ist. Abteilungen gleicher Fachrichtung bilden einen Fachbereich.

(2) Darüber hinaus können wirtschaftlich und fachlich eigenständige Betriebsbereiche für Rehabilitation und Pflege gebildet werden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 761.Aufgehoben durch Bekanntmachung der Neufassung der Satzung v. 18.5.2004 (GV. NRW. S. 300); in Kraft getreten am 1. Juli 2004.

Fn 2

GV. NRW. ausgegeben am 9. November 2001.