Historische SGV. NRW.

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Aufgehoben durch Satzung vom 10. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 164) mit Wirkung zum 1. Januar 2011.

 

§ 19
In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW in Kraft.

(2) Gleichzeitig wird die von der Landschaftsversammlung Rheinland am 18. Mai 2004 beschlossene Betriebssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für den Servicebetrieb Viersen (GV. NRW. S. 305) aufgehoben.

Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Rheinland

D r.  W i l h e l m

Der Schriftführer
der Landschaftsversammlung Rheinland

M o l s b e r g e r

Die vorstehende Neufassung Betriebssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für den Servicebetrieb Viersen wird gemäß § 6 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung in der z.Zt. geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

– eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

– die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

– der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

– der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Köln, den 7. September 2005

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 791, in Kraft getreten am 1.Oktober 2005.

Aufgehoben durch Satzung vom 10. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 164) mit Wirkung zum 1. Januar 2011.

Fn 2

SGV. NRW. 2022.