Historische SGV. NRW.

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Diese Änderung ist in der aktuellen Gesamtfassung der Geschäftsanweisungen in der aktuellen SGV. NRW. enthalten.

 

§ 2

Der bisherige Artikel 2 der Geschäftsanweisungen für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden der Erzdiözese Köln, des nordrhein-westfälischen und des hessischen Teils der Erzdiözese Paderborn und des Bistums Aachen und Artikel § 705 Abs. 2 der Synodalstatuten der Diözese Essen 1961 (SSE) entfallen.

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 384, ausgegeben am 16. August 2006.

Diese Änderung ist in der aktuellen Gesamtfassung der Geschäftsanweisungen in der aktuellen SGV. NRW. enthalten.