Historische SGV. NRW.

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Nur noch in Teilbereichen gültig.

 

§ 11

Für die Umschreibung einer auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibung auf den Namen eines bestimmten Berechtigten ist eine Stempelabgabe nicht zu entrichten.

Unschädlichkeitszeugnis
Artikel 19

Die bestehenden Vorschriften über die Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen zum Zwecke der Befreiung eines Teiles eines Grundstücks von dessen Belastungen bleiben mit folgenden Maßgaben in Kraft:

1. Bei der Entscheidung, ob der Grundstücksteil im Verhältnis zum Hauptgrundstücke von geringem Werte und Umfang ist, wird, wenn die Belastungen, von denen der Teil befreit werden soll, noch auf anderen Grundstücken desselben Eigentümers haften, die Gesamtheit der belasteten Grundstücke als Hauptgrundstück behandelt.

2. Das Unschädlichkeitszeugnis kann auf einzelne Belastungen beschränkt werden.

Artikel 20 18)

Landeskulturrenten
Artikel 21 18)

Der Eintragung nicht bedürfende Rechte
Artikel 22

Zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs bedürfen der Eintragung nicht:

1. das in den Fällen der Enteignung oder der Grundabtretung zu Zwecken des Bergbaubetriebs bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht;

2. die Gebrauchs- und Nutzungsrechte, welche nach den §§ 8, 142 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 19) im Wege des Zwangsverfahrens erworben werden können,

3. die den Rentenbanken überwiesenen Renten und die Domänen-Amortisationsrenten; ... 20)

Nachbarrechtliche Beschränkungen des Eigentums
Artikel 23

Fußnoten:

Fn1

PrGS. S. 177