Historische SGV. NRW.

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Nur noch in Teilbereichen gültig.

 

§ 2

Ein Bruchteil eines Rentenguts kann mit dem Wiederkaufsrechte nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.

Fußnoten:

Fn1

PrGS. S. 177