Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 2
Vermögensübergang

Das Sondervermögen Tierseuchenkasse geht als Sondervermögen unentgeltlich auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Für den Innenminister
die Justizministerin

Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung

Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fußnoten:

Fn1

GV. NRW. S. 622, in Kraft getreten am 1. Januar 2007.