Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 10.4.2025
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§ 2
Vermögensübergang
Das Sondervermögen Tierseuchenkasse geht als Sondervermögen unentgeltlich auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Für den Innenminister
die Justizministerin
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
GV. NRW. S. 622, in Kraft getreten am 1. Januar 2007. |
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