Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1
Zuständige Behörde

Als gemeinsame zuständige Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über den Bau und den Betrieb des „Billinghäuser Wehres“ in den Gemarkungen Orpethal und Westheim sowie für die damit verbundenen Gewässerbenutzungen wird das Regierungspräsidium Kassel als obere Wasserbehörde bestimmt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 578, in Kraft getreten am 9. Juli 2008.