Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 3

Die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen leisten ab dem 1.1.2008 an das Land Rheinland-Pfalz fortlaufend einen jährlichen Beitrag zu den weiter anfallenden Versorgungslasten, einschließlich Beihilfen und Vergütungen, für den im Ruhestand lebenden ehemaligen Leiter des Heilquellenamtes, Herrn Baudirektor a.D. Estenfelder und seine Ehefrau nach dem in § 2 angeführten Schlüssel.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 695