Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

 1 / 17

§ 1
Grundlagen der Anstalt

(1) Die am 11. Februar 1752 gegründete Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Die Geschäfte der Anstalt sind nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.

(2) Die Rechte und Pflichten der Anstalt bestimmen sich nach dem Gesetz und dieser Satzung.

(3) Die Anstalt hat ihren Sitz in Detmold.

(4) Die Anstalt führt ein Dienstsiegel, das die Abbildung des früheren lippischen Landeswappens (Lippische Rose in der Fassung des lippischen Staatshandbuches vom Juni 1929) zeigt. Es trägt den Namen der Anstalt in der Umschrift.

(5) Als Firmenlogo führt die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt den Schriftzug Lippische mit der lippischen Rose.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 375, in Kraft getreten am 15. Juli 2009.