Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

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§ 7
Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat legt die Inhalte der Studien- und Regellehrgänge der Akademie wie entsprechende Zulassungsregelungen und Prüfungsordnungen fest. Der Verwaltungsrat entscheidet über sonstige ihm nach der Satzung zugewiesene Aufgaben.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 27. Juli 2013 (GV. NRW. S. 490).