Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1

Zuständige Behörde für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von zwei Weserdükern sowie die wasserrechtliche Genehmigung zum Bau der dazugehörigen Druckrohrleitungen zum Anschluß der Ortschaften Meinbrexen und Lauenförde an die geplante zentrale Kläranlage in Beverungen ist der Landkreis Holzminden. Dieser handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten Detmold, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1984 S. 753.