Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 1
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Stollen Neufund" in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis, und in Wilnsdorf, Kreis Siegen, ist das Regierungspräsidium Gießen. Dieses handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.
GV. NW. 1996 S. 107. |
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SGV. NW. 77. |