Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024

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§ 1

Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Meiborssen" im Bereich der Samtgemeinde Polle, Regierungsbezirk Hannover und der Stadt Lügde, Kreis Lippe, Regierungsbezirk Detmold, ist die Bezirksregierung Hannover. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Detmold, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 258.