Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
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§ 8
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst besteht aus dem auf drei Studienjahre ausgerichteten Bachelor-Studiengang an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, im Folgenden Hochschulen genannt.
In Kraft getreten am 13. Juli 2023 (GV. NRW. S. 410). |
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