Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.1.2026
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§ 23
Buchführung
Die LVR-Kliniken führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Besondere Vorschriften des Bundes und des Landes sind zu beachten.
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GV. NRW. S. 796, in Kraft getreten am 18. Dezember 2009. |
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