Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 7.9.2024
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§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten und das Antragsrecht nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 248) außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Kraft getreten am 1. Juni 2019 (GV. NRW. S. 231). |