Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).
Historisch:
Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten RdErl. d. Finanzministeriums v. 8. 7. 1998 -W 7190-2-III A 5¹)
243. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 1. 1999 = MBl. NRW. Nr. 1/99 einschl.)
Prozessvertretung
bei Rechtsstreitigkeiten
auf dem Gebiet der Verteidigungslasten
RdErl. d. Finanzministeriums v. 8. 7. 1998 -W 7190-2-III A 5¹)
8. 7. 98 (1)
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1 Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Dele-
fationsrundschreiben vom 17.12.1976 (MinBIFin 1977 . 13) die Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten den zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.
2 Das vorgenannte Delegationsrundschreiben ist als Anlage Anlage abgedruckt.
3 Meine Vertretung übertrage ich aufgrund der mir vom Bundesministerium der Finanzen eingeräumten Befugnis auf die/den zuständige/n
3.1 Stadt Köln und Kreis Lippe
bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der Stationierungs-'und Truppenschäden (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung)
3.2 Kreis Soest
bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der bei den ausländischen Streitkräften und den NATO-Hauptquartieren beschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstrek-kung).
3.3 Bezirksregierung Detmold
in Verfahren 1. und 2. Instanz bei Rechtsstreitigkeiten nach Nummer 3.1 wegen Ansprüchen der eigenen Stadt/des eigenen Kreises oder von juristischen Personen, deren Anteile sich zu mehr als 50 v. H. in ihrer/seiner Hand befinden.
4 Bei Rechtsstreitigkeiten, in denen das Land als Partei beteiligt oder sonst vom Ausgang des Rechtsstreites betroffen ist, hat das Bundesministerium der Finanzen die Vertretungsbefugnis allgemein der zuständigen Oberfinanzdirektion - VdF - übertragen.
') MBl. NRW. 1998 S. 1370.
Anlagen: