Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdErl. v. 10.7.2009 (MBl. NRW. 2009 S. 402).
Historisch:
Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung -Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung- RdErl. d. Innenministeriums vom 13.12.2001 – 41.3 – 6230
Polizeiliche
Verkehrssicherheitsberatung
-Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung-
RdErl. d. Innenministeriums vom 13.12.2001 –
41.3 – 6230
1.
Die polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung leistet einen wichtigen Beitrag zur
Verkehrsunfallverhütung. Es ist notwendig, die Qualität der polizeilichen
Verkehrssicherheitsberatung zu sichern und ihre Wirksamkeit weiterhin zu
fördern.
2.
Die langjährige Auswertung der Verkehrsunfälle zeigt, dass bestimmte
Altersgruppen auf Grund spezifischer Risiken landesweit einer erhöhten
Verkehrsunfallgefahr unterliegen. Diesen Zielgruppen besonders gefährdeter
Verkehrsteilnehmer, die bei der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
vorrangig zu berücksichtigen sind, müssen landesweit in Inhalt und Umfang
möglichst einheitlich mindestens die gleichen Grundinformationen vermittelt
werden.
Gemeinsam mit dem Polizeifortbildungsinstitut Neuss und den Bezirksregierungen wurden daher zielgruppenbezogen inhaltliche und zeitliche Standards für die künftige Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater erarbeitet (Anlage 1).
Für die Vermittlung der Standardthemen sind - ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater von 1.540 Stunden - wöchentlich durchschnittlich ca. 15 Beratungseinheiten à 45 Minuten je Verkehrssicherheitsberaterin/-berater vorgesehen.
Die im Rahmen der Standards zu leistenden Beratungseinheiten und ein gleicher Anteil für administrative Aufwendungen (z.B. An-/Abfahrt, Vor-/Nachbereitung) machen ca. 58 % der Gesamtarbeitszeit der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater (Stellensockel der BKV 2000) aus.
Die verbleibenden Zeitkontingente sind bedarfsorientiert für behördeneigene Themen und/oder zur Intensivierung der Standardthemen zu nutzen. Hierbei sind durchschnittlich weitere ca. 10 Beratungseinheiten wöchentlich zu veranschlagen.
3.
Nach den Bezugserlassen wirken Beamtinnen und Beamte des Bezirksdienstes bei
der Verkehrssicherheitsberatung mit. Dies gilt vorrangig für Themen und
Maßnahmen mit besonderem örtlichen Bezug und für praktische Übungen im
Verkehrsraum. Hinsichtlich der Mitwirkung des Bezirksdienstes bei der
Verkehrssicherheitsberatung für bestimmte Zielgruppen wurden ebenfalls
Standards erarbeitet (Anlage 2).
Die durch die Bezirksbeamtinnen/-beamten wahrzunehmenden Aufgaben (Beratungseinheiten und administrative Aufwendungen) machen - ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1.540 Stunden - ca. 9 % ihrer Gesamtarbeitszeit (Stellensockel der BKV 2000) aus.
4.
Die Bezirksregierungen werden gebeten, mir bis zum 15.12.2003 einen
Erfahrungsbericht vorzulegen.
MBl. NRW. 2002 S. 390, geändert durch RdErl. v. 29.7.2002 (MBl. NRW. 2002 S. 970).
Anlagen: