Historische SMBl. NRW.
Historisch: Errichtung des Landesinstitutes für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (LOGO) Bek. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 24. 11. 1994 - I l - 102954 ¹)
Historisch:
Errichtung des Landesinstitutes für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (LOGO) Bek. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 24. 11. 1994 - I l - 102954 ¹)
/ 24. 11. 94 (1)
224. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15.1. 1995 = MB1. NW. Nr. 5 einschl.)
2000
Errichtung
des Landesinstitutes
für den öffentlichen Gesundheitsdienst
des Landes Nordrhein-Westfalen (LOGO)
Bek. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 24. 11. 1994 - I l - 102954 ¹)
1. Als Einrichtung des Landes im Sinne des § 14 des Lan-desorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV. NW. S. 428) - SGV. NW. 2005 - wird mit Wirkung vom 1. Januar 1995 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales das
Landesinstitut
für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
des Landes Nordrhein-Westfalen (LOGO)
mit Sitz in Bielefeld errichtet.
Aufgelöst werden zum gleichen Zeitpunkt
- das Institut für Dokumentation und Information, Sozialmedizin und öffentliches Gesundheitswesen, Bielefeld,
- das Hygienisch-bakteriologische Landesuntersu-chungsamt, Münster,
- das Hygienisch-bakteriologische Landesuntersu-chungsamt, Düsseldorf * und
- der Bereich Arzneimittel der Abteilung 6 des Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes, Münster.
2. Das LÖGD untersteht der obersten Dienst- und der Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ausgenommen sind die im Zusammenhang mit Tierarzneimitteln stehenden Angelegenheiten
, und Aufgaben im Rahmen von GLP-Inspektionen nach dem ChemG sowie das im Einzelplan 10 des Haushaltsplanes geführte Personal. Hier liegt die Oberste Dienstaufsicht und die Fachaufsicht beim Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft.
Die unmittelbare Dienstaufsicht übt die Bezirksregierung Detmold aus..
3. Dem LÖGD obliegen die wissenschaftlich fundierte Beratung und Unterstützung des MAGS und der Landesregierung in Fragen der Gesundheit und der Gesundheitspolitik sowie die Bereitstellung von Informationen und beratender Dienstleistung für die örtlichen Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
4. Das LÖGD hat folgende Anschrift:
Landesinstitut
für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
des Landes Nordrhein-Westfalen
Westerfeldstr. 35-37
33611 Bielefeld
5. entfallen; Aufhebungsvorschrift
6. Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft ,,