Historische SMBl. NRW.
Historisch: Lehr- und Stoffverteilungsplan für den Laufbahnlehrgang des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 8. 5. 1996 -III A 4 - 37.17.01 - 1108/96¹)
Historisch:
Lehr- und Stoffverteilungsplan für den Laufbahnlehrgang des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 8. 5. 1996 -III A 4 - 37.17.01 - 1108/96¹)
8. 5. 96 (1)
233. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 8. 1996 = MBl. NW. Nr. 48 einschl.)
203016
Lehr- und Stoffverteilungsplan
für den Laufbahnlehrgang
des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes
in den Gemeinden und Gemeindeverbänden
des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums v. 8. 5. 1996 -III A 4 - 37.17.01 - 1108/96¹)
Die Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung und der Sparkassenschulen in Nordrhein-Westfalen hat im Einvernehmen mit mir nach § 16 Abs. 4 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Mai 1983 (GV. NW. S. 200), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. 3.1990 (GV. NW. S. 223) - SGV. NW. 203013 - den Lehr- und Stoffverteilungsplan für den Laufbahnlehrgang überarbeitet und neu gestaltet.
Den neuen Lehrplan gebe ich nachstehend bekannt.
Der Stoffverteilungsplan ist von der Leitstelle der Sfudieninstitute für kommunale Verwaltung und der Sparkassenschulen in Nordrhein-Westfalen den Studieninstituten für kommunale Verwaltung bereits unmittelbar übersahdt worden.
Der neue Lehr- und Stoffverteilungsplan ist für die ab 1. 8. 1996 beginnenden Laufbahnlehrgänge zugrunde zu legen. Der Unterricht in den bereits begonnenen Lehrgängen soll, soweit dies möglich ist, auf den neuen Lehr-und Stoffverteilungsplan umgestellt werden.
Lehrplan für den Laufbahnlehrgang
des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes
in den Gemeinden und Gemeindeverbände
des Landes Nordrhein-Westfalen
1 Methodik des geistigen Arbeitens
2 Staats- und Verwaltungsrecht
2.1 Staatsrecht (einschl. Europarecht)
22 Kommunales Verfassungsrecht
2.3 Allgemeines Verwaltungsrecht*)
2.4 Recht der Gefahrenabwehr, Umweltschutz*)
2.5 Sozialrecht
3 Bürgerliches Recht
4 Volks- und Betriebswirtschaftslehre
4.1 Volkswirtschaftslehre
4.2 Grundzüge der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre
4.3 Kostenrechnung
5 Personal und Organisation
5.1 Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes
5.2 Kommunikation und Verhalten
5.3 Verwaltungsorganisation
5.4 Technikunterstützte Informationsverarbeitung
6 Öffentliche Finanzwirtschaft
6.1 Kommunale Einnahmen
6.2 Kommunale Haushaltswirtschaft
Zusammen
Stunden 20
350
80
70
80
50
70
50
40
50
90
30
60
40
30
60
80
140
220
90
900
•) In den Fächern „Allgemeines Verwaltungsrecht" und „Recht der Gefahrenabwehr, Umweltschutz" ist eine intensive inhaltliche Abstimmung zwischen den Fachdozentinnen und -dozenten unerläßlich.
') MBL NW. 199« S. 908.