Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet.

 


Historisch: Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten nach § 29 AufenthG Einrichtung eines Webportals des Auswärtigen Amtes Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 122-39.07.18-2-15-057(260) vom 19. Januar 2016

 

Historisch:

Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten nach § 29 AufenthG Einrichtung eines Webportals des Auswärtigen Amtes Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 122-39.07.18-2-15-057(260) vom 19. Januar 2016

Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten nach § 29 AufenthG
Einrichtung eines Webportals des Auswärtigen Amtes

Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 122-39.07.18-2-15-057(260)
vom 19. Januar 2016

Mit Mail vom 30.12.2015 hat das Auswärtige Amt mitgeteilt, dass das angekündigte Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten nun eingerichtet ist und im Internet zur Verfügung steht.

Es ist abrufbar unter https://familyreunion-syria.diplo.de/

Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden. Es enthält eine Funktion zur Stellung der fristwahrenden Anzeige, von der das Auswärtige Amt, aber auch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW sich eine spürbare Entlastung der Auslandsvertretungen wie auch der Ausländerbehörden versprechen.

Ich bitte um Kenntnisnahme und entsprechende Unterrichtung der Ausländerbehörden Ihres Bezirks.

Dem Wunsch des Auswärtigen Amts folgend,  ist der Runderlass nebst Informationsblatt der Bundesregierung auf der Website des Ministeriums für Inneres und Kommunales veröffentlicht, um auf diese Weise über die Nutzung des Portals und den Ablauf des Visumverfahrens zu informieren.

Anlage:

Flyer_FZ-SYR_v09_20151229 der Bundesregierung


Anlagen: