Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Aufgaben der Regierungspräsidenten bei der Durchführung des Beschäftigungsorientierten Förderungsprogramm Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anträgen RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und . Verkehr v. 4. 9.1980 - I/B l - 63 - 17 - 41/80 ¹)

 

Historisch:

Aufgaben der Regierungspräsidenten bei der Durchführung des Beschäftigungsorientierten Förderungsprogramm Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anträgen RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und . Verkehr v. 4. 9.1980 - I/B l - 63 - 17 - 41/80 ¹)

217. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 9. 1993 = MB1. NW. Nr. 52 einschl.) / 4.9.80 (1)

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Aufgaben der Regierungspräsidenten

bei der Durchführung

des Beschäftigungsorientierten

Förderungsprogramm

Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anträgen

RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und . Verkehr v. 4. 9.1980 - I/B l - 63 - 17 - 41/80 ¹)

l Bei Durchführung des Beschäftigungsorientierten Förderungsprogramms hat die Landesbank das Einvernehmen des zuständigen Regierungspräsidenten herbeizuführen über Anträge auf

1.1 Refinanzierung zinsgünstiger Kredite,

1.11 wenn ich es im allgemeinen oder im Einzelfall für erforderlich halte,

1.12 wenn die Landesbank selbst es in Zweifelsfällen für erförderlich erachtet,

1.2 Verlängerung der Abruffrist über 6 Monate hinaus,

1.3 Verlängerung der Frist zur Vorlage des Nachweises über die Verwendung der Finanzhilfe über ein Jahr hinaus,

1.4 Übertragung eines zinsgünstigen Kredites auf den Erwerber, wenn die Förderungsvoraussetzungen bei dem Erwerber nicht vorliegen, jedoch ein besonderes Interesse an der Übertragung wegen der Erhaltung der Arbeitsplätze besteht.

2 In Fällen der Nr. l kann der Regierungspräsident wie auch die Landesbank die Anträge dem zuständigen Bezirkskreditausschuß zur Beratung vorlegen.