Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 (Ausgleichsabgabesatzung 2021) Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

 

Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 (Ausgleichsabgabesatzung 2021) Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamtes Arbeit
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und
Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe
für das Haushaltsjahr 2021
(Ausgleichsabgabesatzung 2021)


Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 8. Oktober 2020

Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionamtes Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den Kreisen, kreisfreien und Großen kreisangehörigen Städten in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2021 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.

Münster, den 8. Oktober 2020

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

MBl. NRW. 2020 S. 631.