Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 27.5.2023
Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms Bekanntmachung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms Bekanntmachung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Zuweisung analoger terrestrischer
Übertragungskapazitäten (UKW)
für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung
eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms
Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Vom 19. März 2021
Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) – Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.
Düsseldorf, den 19. März 2021
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)
Dr. Tobias S c h m i d
MBl. NRW. 2021 S. 192.