Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Verbot von Vereinen Verbot des Vereins "Bandidos MC Federation West Central“ Bekanntmachung des Ministeriums des Innern

 

Verbot von Vereinen Verbot des Vereins "Bandidos MC Federation West Central“ Bekanntmachung des Ministeriums des Innern

Verbot von Vereinen
Verbot des Vereins "Bandidos MC Federation West Central“

Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern

432 - 57.07.11

Vom 12. Juli 2021

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593) ergeht folgende

Verfügung

1. Der Zweck und die Tätigkeit des Vereins „Bandidos Motorcycle Club Federation West Central" (im folgenden „BMC Federation West Central") einschließlich seiner Teilorganisationen „BMC Aurich", „BMC Bingen", „BMC Bochum Centro", „BMC Castrop-Rauxel Miners City", „BMC Cologne", „BMC Dinslaken Riverside", „BMC Dortmund Iron City", „BMC Dortmund Metropol", „BMC Duisburg Sin City", „BMC Duisburg North", „BMC Erftstadt", „BMC Essen Ruhr City Gang", „BMC Essen North", „BMC Essen East", „BMC Gelsenkirchen Central", „BMC Hamm Rail City", „BMC Herne East Midwest", „BMC Hohenlimburg/Witten", „BMC Ibbenbüren Coal City", „BMC lssum Westside Crew Hangaround", „BMC Kamen Black City", „BMC Kassel", „BMC Leverkusen Probationary", „BMC Menden", „BMC Münster", „BMC Münster South", „BMC Neuwied", „BMC Osnabrück", „BMC Paderborn Crew Hangs-round", „BMC Recklinghausen Northwest", „BMC Schüttorf Probationary", „BMC Siegen", „BMC Soest Prospect", „BMC Unna Northwest", „BMC Wesel", „BMC West Area", „BMC Xanten", „BMC Athen" und „BMC Thessaloniki" laufen den Strafgesetzen zuwider.

2. Der Verein „BMC Federation West Central“ einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland „BMC Aurich“, „BMC Bingen“, „BMC Bochum Centro“, „BMC Castrop-Rauxel Miners City“, „BMC Cologne“, „BMC Dinslaken Riverside“, „BMC Dortmund Iron City“, „BMC Dortmund Metropol“, „BMC Duisburg Sin City“, „BMC Duisburg North“, „BMC Erftstadt“, „BMC Essen Ruhr City Gang“, „BMC Essen North“, „BMC Essen East“, „BMC Gelsenkirchen Central“, „BMC Hamm Rail City“, „BMC Herne East Midwest“, „BMC Hohenlimburg/Witten", „BMC Ibbenbüren Coal City“, „BMC Issum Westside Crew Hangaround“, „BMC Kamen Black City“, „BMC Kassel“, „BMC Leverkusen Probationary“, „BMC Menden“, „BMC Münster“, „BMC Münster South“, „BMC Neuwied“, „BMC Osnabrück“, „BMC Paderborn Crew Hangaround“, „BMC Recklinghausen Northwest“, „BMC Schüttorf Probationary“, „BMC Siegen“, „BMC Soest Prospect“, „BMC Unna Northwest“, „BMC Wesel“, „BMC West Area“ und „BMC Xanten“ ist verboten und wird aufgelöst.

3. Kennzeichen des Vereins „BMC Federation West Central“ einschließlich seiner unter Nummer 1. genannten Teilorganisationen dürfen weder verbreitet noch veröffentlicht oder in einer Versammlung verwendet werden.

Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung der in der Anlage abgebildeten Kennzeichen des Vereins.

4. Dem Verein „BMC Federation West Central“ einschließlich seiner vorgenannten Teilorganisationen im Inland sowie seiner Teilorganisationen in Griechenland „BMC Athen“ und „BMC Thessaloniki“ ist jede Tätigkeit im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes untersagt. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.

5. Das im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes vorhandene Vermögen des Vereins „BMC Federation West Central“ und seiner vorgenannten Teilorganisationen wird beschlagnahmt und eingezogen.

6. Forderungen Dritter gegen den Verein „BMC Federation West Central“ oder eine seiner Teilorganisationen werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit sie aus Beziehungen entstanden sind, die sich nach Art und Umfang oder Zweck als eine vorsätzliche Förderung der strafrechtswidrigen Zwecke und Tätigkeiten des Vereins „BMC Federation West Central“ oder seiner Teilorganisationen darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „BMC Federation West Central“ oder seiner Teilorganisationen dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins zu mindern. Hat der Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft der Forderung als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt des Erwerbs kannte.

7. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „BMC Federation West Central“ oder eine seiner Teilorganisationen deren strafrechtswidrige Zwecke und Tätigkeiten vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Zwecke und Tätigkeiten bestimmt sind.

8. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet, dies gilt nicht für die in Nummer 5, 6 und 7 genannten Einziehungen.

Düsseldorf, den 9. Juli 2021

Ministerium des Innern

Im Auftrag

B a c h e t z k y - K n u s t

MBl. NRW. 2021 S. 512.


Anlagen: