Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.9.2024
Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2020 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen
Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2020 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen
Jahresabschlüsse
per 31. Dezember 2020
der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und
der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 4. April 2022
Die Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2020 der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind durch die zuständige Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) geprüft worden.
Die abschließenden Vermerke der gpaNRW sowie die Jahresabschlüsse und die Verwendung der Jahresergebnisse sind im Internet öffentlich bekannt gemacht worden unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ .
Die
Jahresabschlüsse und die Lageberichte können während der Dienststunden beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe in 48147 Münster, Hörsterplatz
2, Zimmer V 2.39, 2. OG und bei den Verwaltungen der LWL-Kliniken eingesehen
werden. Überdrucke sind gegen Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe anzufordern.
Münster, 4. April 2022
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
MBl. NRW. 2022 S. 238.