Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 30.8.2024
Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln
Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln
Zuweisung
einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW)
für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der
Innenstadt Köln
Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Vom 13. Mai 2022
Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) – Zuweisung einer analogen terrestrischen Übertragungskapazität (UKW) für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in der Innenstadt Köln – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.
Düsseldorf, den 13. Mai 2022
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)
Dr. Tobias S c h m i d
MBl. NRW. 2022 S. 485.