Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

 

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
zur Laufzeitverlängerung der belgischen
Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

Bekanntmachung
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 10 Mai 2023

Das belgische Energieministerium hat förmlich über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Tihange 3 und Doel 4 informiert.

Im nunmehr eingeleiteten grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE NRW) nach § 58 Absatz 5 UVPG als koordinierende Behörde für die Bundesrepublik Deutschland federführend tätig.

Gemäß § 59 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist (im Folgenden UVPG) macht das MWIKE NRW als zuständige deutsche Behörde das Vorhaben hiermit öffentlich bekannt. Wesentliche Unterlagen mit Informationen über das Vorhaben in deutscher Sprache können auf der Internetseite des MWIKE NRW unter folgendem Pfad eingesehen werden:

www.wirtschaft.nrw > Menü > Energie > Atomaufsicht > UVP Tihange 3 und Doel 4

Informationen zum grenzüberschreitenden Verfahren sind ebenfalls über das zentrale UVP-Internetportal der Länder unter dem folgenden Pfad zugänglich:

www.uvp-verbund.de > Menü > Suche > Bundesländer > Nordrhein-Westfalen > Verfahrenstypen > Ausländische Vorhaben

Die zuständige belgische Behörde gibt der deutschen Öffentlichkeit bis einschließlich 20. Juni 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme (in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache). Bürgerinnen und Bürger, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, können ihre Stellungnahmen in Schriftform an die zuständige belgische Behörde richten. Die Adresse lautet:

FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie

Öffentliche Konsultation Doel 4 und Tihange 3

Boulevard du Roi Albert II, 16

1000 Bruxelles

Belgium

Die zuständige belgische Behörde hat zudem eine Internetplattform eingerichtet, auf der relevante Informationen zum Vorhaben zur Verfügung gestellt und vom 20. März 2023 bis zum 20. Juni 2023 Stellungnahmen über ein Webformular abgegeben werden können. Das Webformular ist unter folgendem Pfad zu finden:

www.economie.fgov.be/de > Themen > Energie > Öffentliche Konsultation zur Verlängerung der Lebensdauer von Doel 4 und Tihange 3

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier:

https://economie.fgov.be/de/vertraulichkeitserklaerung

Das Verfahren wird nach belgischem Recht durchgeführt. Möglicherweise sieht das belgische Recht vor, dass Kommentare/Stellungnahmen, inklusive die der deutschen Öffentlichkeit, veröffentlicht werden.

Düsseldorf, den 10. Mai 2023

Die Ministerin

für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Prof. Dr. Phillip  F E S T

MBl. NRW. 2023 S. 508.