Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 11.10.2024


Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Satz 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen Beteiligung bei der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Satz 3 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen Beteiligung bei der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Absatz 1 Satz 3
Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Beteiligung bei der Änderung des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Bekanntmachung
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 5. Juni 2023

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern (§ 17 des Landesplanungsgesetzes vom 3. Mai 2005, (GV. NRW. S. 430), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 904) geändert worden ist, § 13 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist) und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

Ziel des Entwurfs der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.

Die von der Landesregierung vorgesehenen Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen werden in einer zweispaltigen Tabelle wiedergegeben. In der linken Spalte ist (auszugsweise) der Text des geltenden LEP vom 6. August 2019 enthalten, in der rechten Spalte finden sich die vorgesehenen Änderungen mit Stand vom 2. Juni 2023. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei den Änderungen des LEP NRW beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 14. Juni 2023 – 21. Juli 2023 können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht gemäß § 13 des Landesplanungsgesetzes und § 9 des Raumordnungsgesetzes Stellung nehmen. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der Entwurf des LEP NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht liegen Montag bis Freitag während der normalen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus bei

a) der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf, und

b) den Regionalplanungsbehörden:

Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1 in 59821 Arnsberg;

Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15 in 32756 Detmold;

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf;

Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10 in 50667 Köln;

Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3 in 48143 Münster;

Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35 in 45128 Essen.

Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw.de) sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde (www.landesplanung.nrw.de).

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1003167), per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de ), per Post, per Fax (0211/61772-774) oder zur Niederschrift zu richten an das

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahme ausschließlich über einen der genannten Wege an das Ministerium zu richten.

Auch bei den oben aufgeführten Regionalplanungsbehörden können Stellungnahmen abgegeben werden.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt lediglich bei Eingaben, die über das Beteiligungsportal oder das Postfach erfolgen. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und beziehungsweise oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im betroffenen Verfahren zu. Personenbezogene Daten sind Informationen, die Ihrer Person zugeordnet werden können und bei der Registrierung im Beteiligungsportal notwendig sind.

Alternativ können Sie Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder als Erklärung zur Niederschrift – auch ohne die Angabe von personenbezogenen Daten – abgeben. Sollten Sie in Ihrer Stellungnahme weitere personenbezogene Daten angeben, gehen wir davon aus, dass dies freiwillig erfolgt.

Düsseldorf, den 5. Juni 2023

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr. Alexandra  R e n z

MBl. NRW. 2023 S. 548.