Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 3.5.2024


Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

 

Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Änderung der Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Vom 2. April 2022

Aufgrund des § 42 Absatz 1 Satz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2016 (GV. NRW. S. 229), hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 2. April 2022 die auf ihrer Homepage zu veröffentlichende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die am 14. Oktober 2022 ausgefertigt wurde und durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2023 genehmigt worden ist.

Die Änderung der Weiterbildungsordnung vom 2. April 2022 tritt am ersten Tag des Folgemonats nach der Veröffentlichung in Kraft.

Der Normtext wird aufgrund der am 3. Mai 2023 erteilten Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht nach § 23 Absatz 3 Heilberufsgesetz nicht abgedruckt, kann jedoch unter dem Link „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Internetseite der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) eingesehen werden.

           

Ausgefertigt:

Münster, den 14. Oktober 2022

Dr. med. Johannes Albert G e h l e
Präsident

Genehmigt:

 Düsseldorf, den 15. Mai 2023

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

AZ: G 0921

Im Auftrag

Hamm

Ausgefertigt:

Die am 2. April 2022 von der Kammerversammlung beschlossene und am 03.05.2023 genehmigte Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, wird im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“  veröffentlicht.

Ausgefertigt:

Münster, den 30.05.2023

Dr. med. Johannes Albert Gehle
Präsident

MBl. NRW. 2023 S. 600.