Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 30.8.2024
Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Änderung der
Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Vom 2. April 2022
Aufgrund des § 42 Absatz 1 Satz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2016 (GV. NRW. S. 229), hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 2. April 2022 die auf ihrer Homepage zu veröffentlichende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die am 14. Oktober 2022 ausgefertigt wurde und durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2023 genehmigt worden ist.
Die Änderung der Weiterbildungsordnung vom 2. April 2022 tritt am ersten Tag des Folgemonats nach der Veröffentlichung in Kraft.
Der
Normtext wird aufgrund der am 3. Mai 2023 erteilten
Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht nach § 23 Absatz 3 Heilberufsgesetz
nicht abgedruckt, kann jedoch unter dem Link „Amtliche Bekanntmachungen“ auf
der Internetseite der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de)
eingesehen werden.
Ausgefertigt:
Münster,
den 14. Oktober 2022
Dr. med. Johannes
Albert G e h l e
Präsident
Genehmigt:
Düsseldorf,
den 15. Mai 2023
Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
AZ: G 0921
Im Auftrag
Hamm
Ausgefertigt:
Die am 2. April 2022 von der
Kammerversammlung beschlossene und am 03.05.2023 genehmigte Änderung der
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, wird im Internet auf der
Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de)
unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Ausgefertigt:
Münster, den 30.05.2023
Dr. med. Johannes
Albert Gehle
Präsident
MBl. NRW. 2023 S. 600.